Die Inquisition entstand circa Anfang des 13. Jahrhunderts und verschwand Ende des 18, Jahrhunderts wieder.
Sie wurde von der römisch-katolischen Kirche als Instrument zur leichteren Aufspürung, "Bekehrung" oder Verurteilung von Ketzern benutzt.
Es war im Spätmittelalter eine neue Art des Gerichtsverfahrens, das Inquisitionsverfahren.
Die Inquisition entwickelte sich in der Hauptphase Anfang des 13. Jahrhunderts.
Neben dem damaligen Verbrechen der Andersgläubigkeit konnten durch die Inquisition auch andere Straftatbestände verfolgt werden, vor allem wenn es um Glaubensfragen ging, wie zum Beispiel Magie.
Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen "Ungläubige" mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten als berechtigt.
Das Inquisitionsverfahren wurde nicht nur von der Kirche benutz sondern auch in leicht abgewandelten Formen an "normalen" Strafverfahren angewendet.
Die Inquisition wurde im Mittelalter als "Ketzerinquisition" bzw. als "Inquisition gegen ketzerische Verderbtheit" bezeichnet.
Seit den 1240er Jahren wurde die Aufgabe der Inquisitoren als Amtstätigkeit begriffen und diese in der Folge mehrfach als "heiliges Amt" bezeichnet.
Unterschiede zum Inquisitionsverfahren
Juristisch war das Inquisitionsverfahren aus heutiger Sicht ein Fortschritt, da die Beweisführung nicht mehr ausschließlich vom Leumund des Angeklagten beeinflusst wurde, sondern durch objektive Ermittlungen einer dafür zuständigen Stelle erfolgen konnte; praktisch aber wurde jegliche Rechtssicherheit im Inquisitionsverfahren aufgrund der Aufhebung der Gewaltenteilung und der Folter unterlaufen.
Mängel des Inquisitionsverfahrens
Das mittelalterliche Inquisitionsverfahren besaß aus damaliger wie heutiger Sicht eine Reihe von Nachteilen.
- Die "Richter" waren nicht neutral, da sie vor allem nach den Interessen der Kirche handelten.
-Durch die Folter konnte jedes gewünschte Ergebnis erreicht werden. Wo Folter ein auch noch so unbedeutender Teil der Ermittlungen war, konnten diese durch Anwendung der Folterung jederzeit auf jedes Ergebnis hin manipuliert werden.
Man konnte also solange gefoltert werden bis man genau s´das sagte was sie hören wollten.
Ketzerverfolgungen, Vertreibungen und Hinrichtungen gab es in Frankreich, Deutschland und Italien schon seit der Jahrtausendwende, sowohl durch weltliche Herrscher wie auch durch lokale kirchliche Autoritäten.
Bedeutendere verfolgte Persönlichkeiten vor dem Einsetzen der Inquisition waren etwa Petrus Abaelardus (1141 der Ketzerei angeklagt), Heinrich von Lausanne (verfolgt bis ca. 1145), Arnold von Brescia (hingerichtet 1155), Petrus Valdes (vertrieben ca. 1183).
Die mittelalterliche Inquisition war in verschiedenen Regionen Süd- und Mitteleuropas in unterschiedlichem Ausmaß aktiv.
Der erste Ketzerrichter in Deutschland, Konrad von Marburg, der zahlreiche Hinrichtungen ausgesprochen hatte, wurde 1233 ermordet.
Ablauf
Damit eine Ketzerinquisition für ein Gebiet stattfinden konnte, waren zunächst gewisse Voraussetzungen notwendig:
1. Das Vorhandensein einer nennenswerten Zahl von Ketzern.
2. Das Aktivwerden einer zuständigen Kirchenstelle zu ihrer Bekämpfung (örtlicher Bischof, einzelne päpstliche Legaten oder betraute Orden).
3. Die Unterstützung des Vorhabens durch weltliche Machthaber zur Bereitstellung von Exekutivpersonal und Gefängnissen.
Ketzer, die vor der Inquisition ihrer Häresie abschworen, erhielten die Absolution und hatten normalerweise mit leichten, als Buße gedachten Strafen zu rechnen. Hierzu gehörte das meist zeitlich befristete Tragen von zumeist gelben oder blauen auf dem Gewand aufgenähten Büßerkreuzen.
Die Todesstrafe durch Verbrennen (siehe: Feuertod) war bereits in vorchristlicher Zeit unter dem römischen Kaiser Diokletian der Glaubensgemeinschaft der Manichäer angedroht worden.
Papst Pauls der III.versuchte den Protestantismus im Mittelalter mit dem teilweise recht erfolgreichen Instrument der Inquisition zu bekämpfen. Schon Inquisitor Jakob van Hoogstraten (†1527) verfolgte in Deutschland Protestanten. Sein Amtskollege Peter Titelmans verhandelte in Flandern 1548–1566 gegen Protestanten ca. 1.400 Kezerfälle.
Ein Zusammenhang zwischen Häresie und Hexerei wurde von kirchlicher Seite immer wieder hergestellt: In der Ketzerei wurde bisweilen ein Werk Satans gesehen, den „in seinem Dienst“ wirkenden Häretikern konnten klischeehaft alle möglichen teuflischen Praktiken, darunter eben auch Magie angedichtet werden.
1484 bestätigte Papst Innozenz VIII. offiziell die Existenz der Hexerei. In den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts wurden von dominikanischen Inquisitoren tatsächlich Hexen verfolgt. Der berühmteste kirchliche Hexenverfolger war Heinrich Kramer (1430–1505)
Der Hexerei Verdächtige, gegen die ein Prozess vor einem kirchlichen Gericht geführt wurde, hatten analog zu einem Häresieprozess die Möglichkeit, durch Abschwörung und Buße härteren Strafen zu entgehen. Bei weltlichen Prozessen gab es diese Möglichkeit nicht.
Der Hexerei angeklagt wurde zum Beispiel auch Johanna von Orléans aus Frankreich. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen weil ich sonst keinen Stoff für mein Deutschreferat habe.
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